
Das vielfältige Engagement der Bürgerinitiativen zum Schutz des Langbürgner Sees, des umliegenden Naturschutzgebietes und des Trinkwassers für über 30.000 Menschen unserer Region ist von Erfolg gekrönt: nachdem viele politische Parteien und Vertreter aus allen Regierungsebenen uns im Vorfeld gegen eine geplante Gasbohrung unter den Langbürgner See unterstützt haben, hat sich jetzt auch der bayerische Ministerpräsident, Horst Seehofer, dieser Problematik angenommen. Dem vorausgegangen war die Übergabe von gut 21.500 Unterschriften gegen dieses Vorhaben und einer Bittschrift an den Leiter der Staatskanzlei Thomas Kreuzer, der sie im Auftrag des Ministerpräsidenten entgegennahm. Dazu nahm Horst Seehofer mit einem persönlichen Schreiben wie folgt Stellung: „Maßstab ist für mich, dass Risiken für Mensch, Natur und Grundwasser sicher ausgeschlossen werden. Dies gilt vor allem im Naturschutzgebiet, in dem ein absolutes Veränderungsverbot gilt. Schließlich haben wir es hier mit einem Schutzgebiet von europäischem Rang zu tun! Es müssen alle Handlungen verboten bleiben, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder zu einer nachhaltigen Störung des Schutzgebietes führen können. Und es ist wichtig, dass es nicht auf den Standort der Störhandlung ankommen darf, sondern darauf, ob diese Auswirkungen auf das Gebiet selbst hat. Das Verbot muss also Beeinträchtigungshandlungen im Gebiet selbst, aber auch solche, die von außen auf das Gebiet einwirken, umfassen, damit eine „Unterwanderung“ der Schutzgebietsgrenzen weiterhin ausgeschlossen bleibt“.
Diese Aussage manifestierte er noch einmal öffentlich bei der Veranstaltung „Seehofer direkt“ im Ballhaus Rosenheim. Nachdem die Teilnahme an dieser Veranstaltung durch die BI in der Staatskanzlei bereits avisiert war, forderte Seehofer von sich aus die Sprecherin Mary Fischer auf, ihre Fragen zu stellen. Bei der Beantwortung zeigte der Ministerpräsident, dass er sich mit der Thematik auseinandergesetzt hatte. Öffentlich bekundete er: „Mittlerweile ist auch die bergrechtliche Erlaubnis durch einen Aufhebungsantrag der RAG erloschen. Dies bedeutet, dass für die Durchführung weiterer Gasbohrungen auch die bergrechtliche Grundlage fehlt.“ Zum Bergrecht meinte Seehofer, möglicherweise müsste es der neuen Zeit angepasst werden. „ In diesem Fall, das sage ich Ihnen auch zu, auch in Zukunft – auch nach dem 31.10.2013 – wird in diesem Gebiet nichts geschehen. Wir können weder die Naturschutzgebiete in Frage stellen, noch von außen die Naturschutzgebiete im Untergrund anbohren, das ist für mich das Gleiche. Ohne Dialog mit der Bevölkerung sind solche Eingriffe nicht mehr denkbar. Und da haben Sie mein Wort dazu, dass es auch an anderen Stellen gegen den Willen der Bevölkerung nicht stattfindet. Ich lege größten Wert darauf, wer sich als Bürger einbringt und gesittet, aber nachhaltig, hartnäckig und stur seine Argumente verfolgt, der sollte, wann immer es geht, auch Berücksichtigung finden.
Es soll ja auch so sein, dass Menschen, die um ein Ziel kämpfen, aber mit Argumenten kämpfen, dass man diesen Menschen auch Recht gibt. Es ist in der Tat der Stil, der in der Zukunft gelebt werden sollte. Man kann nur mit den Menschen Zukunft gestalten und nicht über deren Kopf hinweg!“ (wörtliche Rede des Ministerpräsidenten bei „Seehofer direkt“)
Ministerpräsident Seehofer verabschiedete sich bei den BIs mit dem Versprechen, sollten ähnliche Vorkommnisse wieder auftreten, würde er sich persönlich dieser Thematik annehmen. Wir bleiben wachsam, da rechtlich gesehen jederzeit wieder eine Aufsuchungserlaubnis beim Wirtschaftsministerium beantragt werden kann.
Nach guter bayerischer Sitte verlassen wir uns auf die Verbindlichkeit des Wortes unseres Landesvaters: „In, am und unter das Naturschutzgebiet der Eggstätt-Hemhofer-Seenplatte wird es auch in Zukunft keine Gasbohrung geben.“
BI Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren