

Sehr verehrte Frau Aigner,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben auf meine Anfrage vom 28.12.2012 wegen Abstimmungsverhalten zum Moratorium Fracking. Im Namen und Auftrag der Bürgerinitiative Chiemgauer Seenplatte gegen Gasbohren darf ich Ihnen hierzu antworten.
Die Energiewende – weg vom Strom aus Atommeilern, hin zu erneuerbaren Energien – ist eine Aufgabe mit großen Herausforderungen.
Das Vorhaben, dafür heimische Erdgasvorkommen für Gaskraftwerke zu fördern, die gerade gebaut schon wieder still gelegt werden sollen (Irsching 5), geht dabei in eine falsche Richtung. Es handelt sich hierbei weder um einen sicheren und bezahlbaren, noch um einen umweltfreundlichen und nachhaltigen Einsatz von Energie. Zudem sorgt die höchst umstrittene Risikotechnologie des „Frackings“, um das Erdgas aus nichtkonventionellen Lagerstätten zu fördern, für einen breiten Widerstand in der Bevölkerung – und das nicht aus Unkenntnis, sondern aus Angst um unser höchst kostbares Lebensmittel Wasser! Hier liegt ein enormes Konfliktpotential zwischen industriellen Großprojekten und dem gesellschaftlichen Konsens.
Die Entwürfe zur Änderung des WHG und der UVP- V Bergbau führen unserer Meinung nach nicht zur Lösung dieses Problems. Die Gründe dafür sind folgende:
Laut Umweltbundesamt reicht die vermutete Fördermenge in Deutschland höchstens für 13 Jahre ohne den Ausschluss von Wasserschutzgebieten; d.h. die erwartete Fördermenge wird auf jeden Fall noch geringer ausfallen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll sicherstellen, dass nachteilige Auswirkungen jeglicher Art auf die Umwelt ausgeschlossen werden können.
Aber eine solche UVP ist nichts wert!
Erstens soll sie abgestuft und damit frackingtauglich gemacht werden, zweitens wird sie nicht von einer unabhängigen Behörde interpretiert und drittens hat sie keine materielle Rechtswirkung, das bedeutet, ein Bohrprojekt kann durch eine negative UVP nicht verhindert werden.
Zwar hat das Bergamt die Aufgabe, die Ergebnisse und die Stellungnahme einer UVP bei einer Entscheidung über die Zulassung eines Projekts zu berücksichtigen, wie aber allgemein bekannt ist, lässt unser altertümliches Bergrecht hier keine Ablehnung zu.
Wir fragen uns, wie Sie den Schutz von Heil- und Mineralquellen, von Grund- und Trinkwasser sicherstellen werden – welche konkreten Maßnahmen wollen Sie dazu ergreifen?
In Deutschland erfolgt die Trinkwasserversorgung zu mehr als 70% aus dem Grundwasser. Das bedeutet Grundwasser ist Trinkwasser und Trinkwasser ist wertvoller als Erdgas!
Dieses wertvolle Gut darf keinesfalls durch Anwendung von Hochdruckspülverfahren unter Einsatz von Chemikalien gefährdet werden. Dafür kann und darf niemand die Verantwortung übernehmen.
Durch einen technischen Fehler wurde in Niedersachsen bei einer Erdgasbohrung das Grundwasser vergiftet. Aussage vom Bergamt Niedersachsen dazu: „Wir haben den Sachverhalt falsch eingeschätzt.“ (ZDF, Frontal 21, 05.06.12)
Der Umweltschaden ist immens. Ob eine vollkommene Sanierung gelingt ist fraglich, jedenfalls ist sie kostspielig. Von Effizienz kann keine Rede sein!
In der Studie der BGR (Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) vom Oktober 2010, die Sie beauftragt haben, kann man nachlesen wie gefährlich diese „Frack-Technologien“ sind. Wir empfehlen die Lektüre: www.bgr.bund.de und
https://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/grundwasser/kein_fracking_in_wasserschutzgebieten.htm
Sie wollen die Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren zu Erdgasbohrungen durch transparente und offene Verfahren gewinnen.
Wir fordern für solche Maßnahmen Planfeststellungsverfahren, damit die Beteiligung aller Bürger und damit auch eine mögliche Einleitungen von rechtlichen Schritten sichergestellt sind. Der Eingriff durch „Frack-Technologien“ in die Natur (oberhalb und unterhalb) ist tausendmal größer als durch Bauvorhaben, bei denen jeder Bürger diese Rechte hat.
Sehr verehrte Frau Aigner, wir erwarten von Ihnen als Verbraucherschutzministerin, dass Sie sich nachdrücklich für den absoluten Schutz unseres Trinkwassers und damit gegen jegliche „Frack-Technologie“ einsetzen!
Bitte nehmen Sie auch die Stellungnahmen des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen zum Umweltschutz e.V. vom 21.3.2013 zur Kenntnis – wir stimmen diesen vollinhaltlich zu:
(http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Fracking_Stellungnahme_WHG.pdf und
http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Fracking_Stellungnahme.pdf
Mit freundlichen Grüßen
BI Chiemgauer Seenplatte
Gegen Gasbohren
Mary Fischer
- Sprecherin
Mitwirkung durch
Frau Viktoria Puchstein
Frau Juliane Kritzler
Herrn Johann Nussbaum
Frau Marianne Friedrich
Herrn Peter Friedrich