Schreiben der Bürgerinititave an die Regierung von Oberbayern, 4.12.2012
Sehr geehrter Herr Broda, nach Bundesnaturschutzgesetz sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Hiermit bitte ich nach Umweltinformationsgesetz…